Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der ELCEDE GmbH, Kirchheim/Teck
Stand: 07/2014
1. Anwendungsbereich
1.1 Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen gelten diese Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die von uns erbracht werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden sowie für künftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
2. Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. An uns gerichtete Aufträge, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird oder die Versendung bzw. Aushändigung der Ware erfolgt.
2.2 Maß- und Gewichtsangaben sowie die Angaben über Leistungsdaten unserer Produkte erfolgen vorbehaltlich geringfügiger, technisch bedingter Abweichungen.
2.3 Kataloge, Zeichnungen und Muster bleiben unser Eigentum. Nachahmung, Vervielfältigung und Weitergabe ist urheberrechtlich untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Mustern sowie in Montageanleitungen sind lediglich Produktbeschreibungen und stellen weder Beschaffenheitszusicherungen noch Garantieerklärungen unsererseits dar.
3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist unser Werk, unsere Niederlassung oder das jeweilige Auslieferungslager - bei Streckengeschäften das Herstellerwerk -, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben wird. Dies gilt auch im Falle der Nachbesserung und Nachlieferung.
3.2 Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Auch bei Lieferung durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang statt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen.
3.3 Bei Selbstabholung bzw. Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen geht die Gefahr mit dem Beginn der Beladung auf den Kunden über; in diesen Fällen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Wirken wir dabei mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, die gegen uns wegen Schadenereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Im übrigen stellt uns der Kunde von etwaigen Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes verstoßen hat.
3.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4. Lieferzeit
4.1 Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese wurde ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Lauf der Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Informationen sowie vor Eingang der unter Ziffer 5.2 vereinbarten ersten Anzahlung.
4.2 Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände (wie z.B. Streiks, Aussperrungen etc.) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten; dies gilt unabhängig davon, ob die vorbezeichneten Ereignisse bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten eingetreten sind. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls die Ereignisse lediglich eine kurze Störung unserer Lieferfähigkeit begründen.
4.3 Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert oder befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat des hierdurch überschrittenen Liefertermins, höchstens jedoch 10 % des Rechnungsbetrages zu berechnen, es sei denn der Auftraggeber weist uns geringere Kosten nach. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise gelten ab Werk, d.h. ausschließlich Versand, Verpackung und Versicherungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer; ist ein Preis nicht besonders vereinbart, so gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Gesondert vereinbarte Barzahlungsnachlässe oder Skonti entfallen, wenn unsere Forderung nicht insgesamt erfüllt wird.
5.2 Der Kaufpreis wird - sofern nichts anderes vereinbart ist - wie folgt fällig:
- 50 % des Rechnungsbetrages nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung;
- 50 % des Rechnungsbetrages nach unserer Mitteilung der Versandbereitschaft.
Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen; Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Annahme von Wechseln bedeutet keine Stundung der Forderung; wir bleiben berechtigt, nach Fälligkeit Barzahlung der Forderung Zug um Zug gegen Rückgabe des Wechsels zu verlangen. Bei Akkreditiven trägt der Auftraggeber alle anfallenden Spesen und Kosten. Bei Inkassi- und Clean-Payment-Zahlungen trägt der Auftraggeber sämtliche anfallenden Kosten, Bankspesen, Zahlungsprovisionen.
5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder unter Hinweis auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.
5.4 Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass Wechsel des Kunden protestiert sind, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet worden sind oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eingetreten ist, können wir auch noch nicht fällige Forderungen sowie solche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben worden ist, sofort geltend machen, wenn und soweit sich aus den vorbezeichneten Umständen ergibt, dass die uns geschuldete Gegenleistung gefährdet ist.
5.5. Die Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen berechtigt uns, so lange jede Lieferung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern, bis die Rückstände beglichen sind. 5.6. Im Falle des Verzuges ist unsere Forderung mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden pauschale Mahnkosten in Höhe von 10,00 € je Mahnung erhoben.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln und auf unser schriftliches Verlangen angemessen zu versichern.
6.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (nachfolgend: Vorbehaltsprodukte) ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn und soweit der Kunde mit uns geschuldeten Zahlungen im Verzug ist.
6.3 Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die übergegangenen Forderungen sind uns sofort zu melden.
6.4 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht und diese insoweit als Vorbehaltsware gilt. Für diesen Fall gilt Ziffer 6.2 entsprechend.
6.5 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte sofort die Herausgabe der Vorbehaltsprodukte verlangen. Dies gilt als Rücktritt vom Vertrage, welcher im Falle des Verzuges ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Die Verwertungskosten werden auf 15% des Verwertungserlöses pauschal festgelegt, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, den Nachweis geringerer Kosten zu führen.
6.6 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zu Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. 6.7 Bei Zahlung im sogenannten "Scheck-Wechsel-Geschäft" sind sich die Parteien darüber einig, daß auch im Falle der Einlösung des seitens des Käufers hingegebenen Schecks der Eigentumsvorbehalt solange weiterbesteht, bis der Wechsel zurückgegeben, entwertet oder sonst ein Wechselregress ausgeschlossen ist.
7. Mängelrügen und Gewährleistungsrechte
7.1 Bei der Lieferung nicht von uns hergestellter Waren ist die Haftung für vom Hersteller angegebene Eigenschaften der Ware ausgeschlossen.
7.2 Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des 8. Tages nach dem Empfangstag, per Telefax zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
7.3 Für Schäden in Folge fehlerhaften Angaben in Katalogen, Zeichnungen und Montageanleitungen haften wir nur, soweit diese durch uns aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten sind.
7.4 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen diese Maßnahmen auch nach zweimaligen Nachbesserungsversuchen/Ersatzlieferungen fehl, ist der Kunde nach Ablauf einer letzten Frist, die bei Serienprodukten mindestens 14 Tage und bei Sonderanfertigungen mindestens 2 Monate betragen muss, bei Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
7.5 Die Kosten der Nachbesserung/Nacherfüllung tragen wir mit Ausnahme der Kosten, die durch den Versand von Ersatzteilen, den Rücktransport des Produktes sowie Reisekosten unserer mit der Nachbesserung betrauten Mitarbeiter betrifft; vgl. insoweit auch Ziff. 3.1 Satz 2.
8. Service
8.1 Sonstige Servicleistungen erbringen wir auf Grundlage gesonderter Auftragserteilung, zu den jeweiligen, zu diesem Zeitpunkt geltenden Preiskonditionen. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde mit dem bestätigten Stundensatz.
8.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in Bezug auf die insoweit gesondert abgeschlossenen Werkverträge, insbesondere Ziffer 2, Ziffer 5.3, Ziffer 5.6, Ziffer 10 sowie Ziffer 11, entsprechend.
9. Verjährungsfrist
9.1 Gewährleistungsrechte für neue Produkte und Maschinen verjähren in 1 Jahr nach Gefahrenübergang. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen.
9.2 Sonstige vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in 1 Jahr.
9.3 Abweichend von Ziffer 8.1 und 8.2 gelten für folgende Ansprüche des Bestellers die gesetzlichen Verjährungsfristen:
- Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB;
- Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels.
10. Retouren
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.
11. Haftung
11.1 Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrags sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann ("Kardinalpflichten"); der Haftugnsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadensersatzverpflichtung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden; vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden übernehmen wir in keinem Falle.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder sein Sitz in einem ausländischen Vertragsstaat des EuGVVO gelegen ist, ist Kirchheim/Teck Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es steht uns frei, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
12.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.