Haftungsvereinbarung
im Rahmen einer Hotlinereparatur oder Hotlinewartung
1. Der Nutzer wünscht Beratung durch ELCEDE per Telefon, E-Mail oder Fernwartung zum Zwecke der Ausführung einer Reparatur, Wartung oder Serviceleistung an den von ihm eingesetzten Maschinen und/oder -Software.
2. Der Nutzer verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Serviceleistung vor Ort durch einen Techniker der Firma ELCEDE. Die Firma ELCEDE übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Reparatur bzw. Wartung noch für deren fachgerechte Durchführung. Die Firma ELCEDE kann lediglich Hinweise und telefonische Ratschläge für die Ausführung der Arbeiten geben. Eine Haftung von ELCEDE für Schäden an der Maschine, den einzubauenden Teilen oder für Folgeschäden an Sachen und Personen des Nutzers oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. ELCEDE haftet im Rahmen der Hotline Betreuung lediglich für solche Schäden, die nachweisbar auf grob fahrlässige oder vorsätzlich fehlerhafte Ratschläge zurückzuführen sind. Die Abrechnung der Hotline-Unterstützung erfolgt pro angefangene Viertelstunde gemäß jeweils gültiger Servicepreisliste.
3. Ergibt sich aus den bei der Hotline-Beratung gewonnenen Erkenntnissen über den Zustand der betreffenden Maschine(n) die Notwendigkeit, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten vor Ort durch einen Servicetechniker durchführen zu müssen, wird die Anbieterin mit dem Nutzer nach schriftlicher Auftragserteilung im Rahmen seiner allgemeinen, von diesem Vertrag gesonderten, Kundendienststruktur einen Servicetermin vor Ort vereinbaren.
4. Unabhängig von der Haftungsbeschränkung der Firma ELCEDE trifft den Nutzer die Obliegenheit, ausschließlich qualifizierte Personen für die Arbeiten an der(n) Maschine(n) einzusetzen, die in deren fachgerechte Bedienung und Handhabung der Maschine(n) eingewiesen sind. Die Bedienung und Handhabung der Maschine(n) liegt in jedem Fall beim Kunden, so dass die Sachkenntnis des seitens des Nutzers mit der Verwendung der Hotline-Dienstleistung der Anbieterin betrauten Person maßgeblich für den sachgerechten Dialog mit der Anbieterin ist.
5. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Kirchheim/Teck.
6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.